Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lixify eGbR

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen der Lixify eGbR, Inhaber Jonas Freudenberg, Tim Grundtner und Max Höwelberend, Danziger Straße 2, 55543 Bad Kreuznach, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen und Werkleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten, einschließlich Design, Text- und Bildinhalten, SEO-Optimierung, Mehrsprachigkeit, Barrierefreiheit, Hosting und Support sowie Wartung und Content Management.

1.3Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

1.4Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.

1.5Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungspakete zur Erstellung und Entwicklung von Webseiten an. Diese Pakete sind auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers abgestimmt und umfassen unterschiedliche Leistungsinhalte.

2.2Die folgenden Leistungen sind in jedem Paket enthalten: a. Vereinbarung eines Vorabgespräches zur Klärung der Anforderungen, einschließlich: i. Abstimmung der Ziele der Webseite ii. Layout, Struktur und Kundenwünsche iii. Design-Anforderungsklärung anhand von Referenzseiten b. Klärung von Fragen zur Erstellung der Webseite, einschließlich der Nutzung von Drittanbietern c. Aufbereitung der Informationen zur finalen Umsetzung, um die tatsächlich erbrachten Leistungen zu definieren d. Übertragung der vollen Nutzungsrechte an den Auftraggeber nach Abschluss des Projektes

2.3Business Paket: Das Business Paket umfasst folgende Leistungen im Bereich Design: a. Konzeption und Kreation des Webseitendesigns, einschließlich: i. Eine Landingpage ii. Bis zu 3 individuelle Unterseiten iii. Eine dynamische Seite mit bis zu 5 dynamischen Inhalten iv. Eine volle Design-Revision v. Erstellung einer Datenschutzseite und eines Impressums (Texte müssen vom Auftraggeber bereitgestellt werden) vi. Eine 404-Fehlerseite b. Responsives Design c. Erstellung von Texten durch KI d. Verwendung von lizenzfreien Stock- oder AI-Bildern e. Einbindung eines einfachen Kontaktformulars (Name, Nachname, Email, Telefon, Freitextfeld und maximal 6 weitere Textfelder oder Dropdown-Menüs mit maximal 10 Listenelementen) f. Design-Abnahmegespräch mit dem Auftraggeber

2.4Im Bereich Entwicklung umfasst das Business Paket: a. Erstellung der Webseite nach dem finalen, vom Auftraggeber abgenommenen Design b. Mehrsprachigkeit: Deutsch und Englisch c. Basic SEO-Optimierung, einschließlich: i. Suchmaschinenrelevante Metadaten wie Titel und Beschreibung ii. Alt-Tags für Bilder iii. Bild- und Videokomprimierung (soweit mit den Tools des Auftragnehmers möglich)

2.5Premium Paket: Das Premium Paket umfasst alle Leistungen des Business Pakets sowie zusätzliche Leistungen im Bereich Design und Entwicklung: a. Design: i. Bis zu 7 individuelle Unterseiten ii. Bis zu 2 dynamische Unterseiten iii. Zwei volle Design-Revisionen b. Entwicklung: i. Advanced SEO-Optimierung, einschließlich: 1. Einbindung von Google Analytics (Cookie-Banner nach DSGVO erforderlich) 2. Einbindung von next-seo zur Erstellung von robots.txt und XML-Sitemap 3. Implementierung der Google Search Console

2.6Der Auftraggeber kann weitere individuelle Leistungen hinzubuchen, darunter: a. Weitere individuelle Unterseiten b. Weitere individuelle dynamische Unterseiten c. Advanced SEO einzeln, einschließlich: i. Einbindung von Google Analytics (Cookie-Banner nach DSGVO erforderlich) ii. Einbindung von next-seo zur Erstellung von robots.txt und XML-Sitemap iii. Implementierung der Google Search Console iv. Basic Accessibility, um die Barrierefreiheit nach WCAG A sicherzustellen v. Advanced Accessibility, um die Barrierefreiheit nach WCAG AA sicherzustellen vi. Weitere Sprachübersetzungen der Webseite durch KI vii. Wartung und Content Management bis zu 4 Stunden monatlich (monatliche Kosten)

2.7Der Auftraggeber kann Änderungen von z.B. News oder Bildern veranlassen.

2.8Im Bereich Hosting & Support werden folgende Leistungen erbracht: a. Hosting der Webseite über Vercel b. Wunschdomain (falls verfügbar) mit der Top-Level-Domain .de, .com (weitere Domainendungen auf Anfrage, ggf. mit Zusatzkosten) c. Wartung und Sicherheitsupdates (maximal 2 Stunden pro Monat) d. Überwachung der Indexierung und Performance über die Google Search Console

2.9Das Content Management umfasst die Anpassung von Texten, Bildern und Videos auf der Webseite. Medien können vom Auftraggeber bereitgestellt oder vom Auftragnehmer erstellt werden. Der maximale Arbeitsaufwand beträgt hierbei 4 Stunden pro Monat.

2.10Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den vereinbarten Anforderungen und Spezifikationen des Auftraggebers zu erbringen. Änderungen oder Ergänzungen der Anforderungen müssen schriftlich vereinbart werden und können zu zusätzlichen Kosten führen.

2.11Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Der Auftragnehmer bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.

2.12Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Änderungen am Design oder an der technischen Umsetzung der Webseite vorzunehmen, sofern diese Änderungen zur Erreichung der vereinbarten Ziele erforderlich sind und den Leistungsumfang nicht wesentlich verändern.

2.13Die Übergabe der Webseite an den Auftraggeber erfolgt nach erfolgreicher Abnahme der finalen Version durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Webseite den vereinbarten Anforderungen entspricht und keine wesentlichen Mängel aufweist.

2.14Nach der Übergabe der Webseite ist der Auftraggeber für die Pflege und Aktualisierung der Inhalte verantwortlich, sofern keine zusätzlichen Wartungs- oder Content-Management-Leistungen vereinbart wurden.

§ 3 Vertragsschluss

3.1Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer über verschiedene Wege kontaktieren, um eine unverbindliche Anfrage für ein Projekt zu stellen. Dies kann über das auf der Webseite bereitgestellte Kontaktformular oder über den Projekt Konfigurator erfolgen.

3.2Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienst- oder Werkleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.

3.3Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.

3.4Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3.5Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.

3.6Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

3.7Die angebotenen Leistungen können einmalige Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.

§ 4 Inhalt und Durchführung des Vertrages

4.1Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

4.2Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.

4.3Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.

4.4Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.

4.5Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

4.6Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

4.7Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

4.8Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

4.9Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

4.10Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- oder Werkleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche zur Projektdurchführung benötigten Informationen, Unterlagen sowie Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Dokumente und Daten, die für die Erstellung und Umsetzung des Projekts erforderlich sind.

5.2Der Auftraggeber erteilt innerhalb der vereinbarten Fristen die erforderlichen Freigaben und gibt Feedback. Während der Testphase wirkt der Auftraggeber aktiv mit und meldet entdeckte Mängel unverzüglich dem Auftragnehmer.

5.3Hinsichtlich aller vom Auftraggeber gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Videos u. Ä.) garantiert der Auftraggeber deren Rechtmäßigkeit und bestätigt, über sämtliche hierfür notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte resultieren.

5.4Als Betreiber der Website trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei durch die Umsetzung der erforderlichen technischen Maßnahmen, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

5.5Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen, wenn die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt werden.

5.6Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der gesamten Projektdauer einen Ansprechpartner zu benennen, der für die Koordination und Kommunikation mit dem Auftragnehmer zuständig ist. Dieser Ansprechpartner muss befugt sein, verbindliche Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen. Änderungen des Ansprechpartners sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Zahlung

6.1Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig.

6.2Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise aufgeführt.

6.3Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringende Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.

6.4Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

6.5Die Zahlung erfolgt in Euro und ist per Banküberweisung zu leisten. Vor Projektbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtbetrags durch eine Anzahlungsrechnung zu entrichten. Die restlichen 50% werden nach Abschluss des Projektes mit einer Abschlussrechnung fällig.

6.6Für fortlaufende Dienstleistungen wie Hosting, Wartung und Support erfolgt die Rechnungsstellung jeweils am 1. eines jeden Monats.

6.7Die Rechnungen werden digital per E-Mail versandt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der jeweiligen Rechnung, sofern nichts anders vereinbart wurde.

6.8Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug regelmäßig zu erbringende Leistungen auszusetzen, ohne dass der Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verloren geht.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

7.1Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.

7.2Für fortlaufende Dienstleistungen wie Hosting, Wartung und Support beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate, sofern er nicht gemäß den nachfolgenden Regelungen gekündigt wird.

7.3Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens bis zum 10. des Vormonats vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

7.4Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7.5Wird das Vertragsverhältnis nicht bis zum 10. des Vormonats vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer automatisch um weitere 3 Monate.

7.6Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 8 Schutzrechte

8.1Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienst- oder Werkleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

8.2Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte. Diese Übertragung erfolgt jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Erstellungsgebühr der Webseite und jeglicher mit dem Projekt verbundener Dokumente. Bei gleichzeitiger Vereinbarung von Service- und Hosting-Leistungen erhält der Auftraggeber erst mit Beendigung des Vertrags über die gegebenenfalls vereinbarten Service- und Hosting-Leistungen durch den Auftragnehmer und vollständiger Bezahlung der für die Erstellung der Webseite vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an und des alleinigen Zugriffsrechts auf die Webseite.

8.3Der Auftraggeber kann in diesem Fall einen Export der Seite anfordern oder das Hosting weiter zum vertraglich vereinbarten Entgelt durch den Auftragnehmer durchführen lassen.

8.4Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.

8.5Die geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 9 Erstellung von Inhalten und Überwachung der Performance

9.1Bei der Erstellung von Inhalten orientiert sich der Auftragnehmer an der für den Auftraggeber bestmöglichen Darstellung nach bestem Wissen und Gewissen, um die Inhalte authentisch und überzeugend zu präsentieren. Eine Garantie für die Gewinnung von Neukunden oder eine positive Performance der Webseite im Suchmaschinenranking wird nicht übernommen. Bei inhaltlichen Unklarheiten macht der Auftragnehmer Vorschläge in Form von Platzhaltern, die im Rahmen der Entwurf-Abstimmung mit dem Auftraggeber geklärt werden.

9.2Für die Überwachung der Performance und des Nutzer-Traffics verwendet der Auftragnehmer das von Vercel zur Verfügung gestellte Analytics-Tool, welches auf jeder Webseite eingebaut wird. Sollte die Nutzerzahlen den im Hosting vereinbarten Betrag übersteigen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Zahlungen zu veranlassen, die die vereinbarte Nutzung übersteigen.

§ 10 Impressum- und Datenschutzseite

10.1Eine separate Impressum- und Datenschutzseite ist stets im Leistungsumfang enthalten und wird im Footer der Webseite verlinkt. Diese Seiten dienen der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers.

10.2Die hierfür erforderlichen Texte sind vom Auftraggeber vor der endgültigen Abnahme der Webseite bereitzustellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die notwendigen Angaben vollständig, korrekt und aktuell zu liefern.

10.3Sollten die Texte nicht fristgerecht eingehen und die Abnahme dennoch erfolgen, wird die Webseite ohne solche Texte online genommen. Der Auftraggeber trägt alle daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Dies umfasst insbesondere Bußgelder, Abmahnungen oder sonstige rechtliche Maßnahmen, die aufgrund des Fehlens oder der Unvollständigkeit der Impressum- und Datenschutzangaben entstehen können.

10.4Der Auftragnehmer erbringt bezüglich der Impressum- und Datenschutzangaben keine Beratung und Prüfung der Angaben und haftet nicht für deren Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

§ 11 Design-Revisionen und Abnahmeverfahren

11.1Nach Übergabe des ersten Web-Design-Prototyps ist der Auftraggeber verpflichtet, den Entwurf innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen. Geht innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung ein, gilt das Design automatisch als abgenommen, und die Programmierarbeiten beginnen. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, können – abhängig vom gebuchten Leistungspaket – eine oder mehrere vollständige Designanpassungen vorgenommen werden. Mit der ausdrücklichen oder fingierten Abnahme des ersten Prototyps erlischt dieses Recht; fortan sind nur noch geringfügige Modifikationen möglich. Sobald die Programmierung aufgenommen wurde, wird das Design „eingefroren“ und Änderungen sind nunmehr bis zur Fertigstellung ausgeschlossen.

11.2Nach Abschluss der Entwicklungsarbeiten erfolgt die finale Projektabnahme. In diesem Rahmen hat der Auftraggeber unverzüglich etwaige Mängel zu benennen. Werden solche Mängel angezeigt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, sie innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Mängelrüge zu beheben. Werden keine Mängel festgestellt – oder prüft der Auftraggeber die Website nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist – gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftraggeber unterzeichnet die Abnahmeerklärung, die Website wird für den Live-Betrieb freigeschaltet, und der vertraglich vereinbarte Zeitraum für Hosting- und Serviceleistungen beginnt. In diesem Fall ist das hierfür vereinbarte Entgelt fällig. Sollte die Abnahme mitten in einer Zahlungsperiode sein, ist das Entgelt für Hosting- und Serviceleistungen anteilig fällig.

11.3Mit der Abnahme, gleichgültig ob ausdrücklich oder durch Fristablauf fingiert, übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter oder vom Auftragnehmer in seinem Auftrag erstellter Inhalte. Davon ausgenommen bleibt ausschließlich die Gewähr für das Bestehen der erforderlichen Nutzungsrechte an vom Auftragnehmer beigebrachten externen Materialien (z. B. Bilder, Videos, Karten).

11.4Nach erfolgter Abnahme kann der Auftragnehmer für den Inhalt der Website rechtlich nicht mehr in Anspruch genommen werden; die vollständige rechtliche Verantwortung geht auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer handelt nach Abnahme lediglich als Auftragsverarbeiter und erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen aus den Bereichen Hosting und Support.

§ 12 Export der Webseite

12.1Sollte der Auftraggeber kein Hosting- und Support-Angebot in Anspruch nehmen oder die Leistung fristgerecht gekündigt haben und die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer enden, stellt der Auftragnehmer die erstellte Webseite in Form eines .zip-Ordners zur Verfügung.

12.2Dieser .zip-Ordner enthält sämtliche Dateien der erstellten Webseite, die für den Betrieb der Webseite erforderlich sind. Dazu gehören HTML-, CSS-, JavaScript-Dateien sowie alle weiteren notwendigen Webdateien und Verzeichnisse.

12.3Design-Dateien, die zur Erstellung der Webseite verwendet wurden, wie z.B. Photoshop-, Illustrator- oder andere Original-Design-Dateien, werden nicht zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die für den Betrieb der Webseite benötigten Dateien.

12.4Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den .zip-Ordner innerhalb von zehn Werktagen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bereitzustellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Webseite nach Erhalt des .zip-Ordners auf einem eigenen Server oder einem Server eines Drittanbieters zu hosten.

12.5Nach Bereitstellung des .zip-Ordners übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung mehr für die Funktionsfähigkeit der Webseite auf externen Servern. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Installation und den Betrieb der Webseite auf dem von ihm gewählten Hosting-Provider.

12.6Etwaige Unterstützung bei der Installation und Konfiguration der Webseite auf einem neuen Server ist nicht im Leistungsumfang enthalten und kann, sofern gewünscht, gesondert beauftragt werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

13.2Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

13.3Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

13.4Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

13.5Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

13.6Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

13.7Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

14.1Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die von äußeren Faktoren abhängen, wie zum Beispiel die Platzierung von Webseiten in Suchmaschinen oder die Erzielung bestimmter Verkaufszahlen durch Marketingmaßnahmen.

14.2Sollte die erbrachte Leistung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder die Leistung erneut zu erbringen.

14.3Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk frei von Sachmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Dies schließt ein, dass Software fehlerfrei läuft, Webseiten korrekt angezeigt werden und alle vereinbarten Funktionen ordnungsgemäß arbeiten.

14.4Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach Abnahme auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Besondere Fälle umfassen hier die Entdeckung von Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten mit bestehenden Systemen oder Fehlern in der Datenverarbeitung.

14.5Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk zu erstellen. Dies kann auch die Einbindung von Drittanbietern oder die Nutzung zusätzlicher Tools und Ressourcen umfassen, um den Mangel zu beheben.

14.6Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Erhebliche Mängel sind solche, die die Nutzung der Dienstleistung oder des Werkes wesentlich beeinträchtigen und nicht durch geringfügige Nachbesserungen behoben werden können.

14.7Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Dies gilt auch für besondere Fälle, wie die Nichterfüllung explizit zugesicherter Eigenschaften oder Funktionen.

14.8Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Besondere Fälle umfassen hier Datenverlust durch leichte Fahrlässigkeit oder die Fehlfunktion von Softwaremodulen.

14.9Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

14.10Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

14.11Zusätzlich zu den vorherigen Absätzen gilt, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

14.12Im Falle von Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

14.13Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 15 Datenschutz

15.1Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

15.2Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

15.3Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

15.4Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://www.lixify.de/legal/privacy-policy

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

16.2Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.4Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Lixify eGbR

Danziger Straße 2 55543 Bad kreuznach Deutschland Email: contact@lixify.de Telefon: +49 (0) 160 99201683

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